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Molter Finanz- und Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE

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Geschäftsführender Vorstand der Molter Finanz- und Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Erik Molter

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BEDINGUNGEN
FÜR DIE
TIPPGEBER-
PROVISION

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeber-Provision:

Das Tippgeber-Formular ist uns ausgefüllt zugegangen.

Ihr Immobilien-Tipp bezieht sich auf ein Objekt in Europa.

Wir haben Ihren Objekt-Tipp angenommen, uns war die Verkaufsabsicht des Eigentümers noch nicht bekannt, es ist noch kein anderer Makler mit der Vermarktung beauftragt und wir haben Ihnen Ihren Immobilien-Tipp bestätigt.

Der Tippgeber-Vertrag ist uns original unterschrieben zugegangen. (Haben wir Ihren Tipp angenommen, senden wir Ihnen per Post oder E-Mail den Tippgeber-Vertrag zu) 

Wir haben den Alleinauftrag vom Eigentümer erhalten.

Wir haben aufgrund Ihres Tipps einen erfolgreichen Vertragsabschluss vermitteln können.

Die Maklerprovision ist vollständig bei uns eingegangen.

Molter Immobilien, Inh. Erik Molter, behält sich das Recht vor, angegebene Immobilien-Tipps ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sofern uns mehrere Immobilien-Tipps zu ein und demselben Objekt zugehen, entsteht nur mit dem ersten Tippgeber eine Tippgeber- Vereinbarung.

Molter Immobilien, Inh. Erik Molter, behält sich das Recht vor, die Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeber-Prämie (Tippgeber-Rahmenbedingungen) anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


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